AGB (Geschäftskunden)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Geschäftspartner der BLP GmbH die nicht Verbraucher im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind.
BLP GmbH , FN 355927y
Stand: 31.8.2013
1. Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der BLP GmbH (u.a. Betreiber von www.cuadros-austria.at, www.decoo.at) über Verkauf, Lieferung und sonstige Leistungen mit ihren Kunden (=Vertragspartnern). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur insoweit, als sie mit diesen Bedingungen übereinstimmen.
1.2 Bei Rechtsgeschäften der BLP GmbH mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Zif. 2 des Konsumentenschutzgesetzes finden diese Bedingungen keine Anwendung, soweit sie zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
1.3 Diese AGB finden auch auf zukünftige Rechtsgeschäfte mit Geschäftspartnern der BLP GmbH Anwendung, ohne dass auf sie im einzelnen Bezug genommen wird.
1.4 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der BLP GmbH schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsinhalt
2.1 Die AGB im Sinne des Punktes 1. bilden zusammen mit den Leistungsbeschreibungen im Anbot und den jeweiligen Preisen (Preislisten, Angeboten im Web-Shop) einen integrierenden Bestandteil der mit BLP GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäfte.
2.2 Die in Katalogen, Prospekten, Produktinformationen oder sonstigen Unterlagen und Veröffentlichungen (Internet) enthaltenen Angaben (z.B. Maße, Gewichte, Fotos, Abbildungen und Zeichnungen) werden nur dann verbindlich, wenn BLP GmH diese Angaben z.B. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Schriftliche Verweise auf Datenblätter, z.B. in Angeboten, stellen keine Verbindlichkeitserklärung dar.
2.3 Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhaltes müssen schriftlich vereinbart werden.
3. Angebot
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Angebote der BLP GmbH als freibleibend, dies gilt insbesondere auch für die Preise.
4. Vertragsabschluß – Übertragung der Rechte
4.1 Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme erfolgt durch die Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung der BLP GmbH an den Vertragspartner.
Bei Bestellungen via Internet kommt durch das Anklicken des Buttons "Bestellung absenden" der Vertragsabschluss zustande. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde binnen 48 Stunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unterrichtet.
Die BLP GmbH behält sich vor, Aufträge abzulehnen, sofern deren Inhalte nicht mit deren moralischen Vorstellungen und den rechtlichen Bestimmungen übereinstimmen.
4.2 Ist nach der Natur des Geschäftes eine schriftlichen Auftragsbestätigung nicht möglich oder nicht damit zu rechnen, kommt der Vertrag durch tatsächliches Entsprechen zustande.
4.3 Die BLP GmbH ist berechtigt, ohne Zustimmung des Vertragspartners, alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Schuld befreiender Wirkung an andere Unternehmen zu übertragen. In diesem Fall wird die BLP GmbH dem Vertragspartner unverzüglich sämtliche wesentlichen Informationen über dieses Unternehmen mitteilen. Sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart, ist die BLP GmbH weiters berechtigt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.
5. Preise
5.1 Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung gelten die Preise laut Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung. Soweit nicht extra verzeichnet, gelten sämtliche Preise exklusive Umsatzsteuer.
5.2 Erklärungen von Mitarbeitern oder Vertriebspartnern der BLP GmbH, insbesondere zu Preisen, Lieferzeiten, etc. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der BLP GmbH.
5.3 Die Preisangaben im Internet / Web-Shop (www.cuadros-austria.at) verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird. Die Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
6. Zahlungen
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen- unbeschadet etwaiger Beanstandung der Lieferung - innerhalb von sieben Werktagen nach Rechnungslegung (Rechnungsdatum) ohne Abzug an die in der Rechnung angegebene Zahlstelle (angegebenes Konto) zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das spesenfreie Einlangen bei der Zahlstelle innerhalb der genannten Frist.
6.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die BLP GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat zu verrechnen. Die Geltendmachung der Verzugszinsen erfolgt verschuldensunabhängig. Die BLP GmbH behält sich die Geltendmachung des Ersatzes eines darüber hinausgehenden Schadens vor.
6.3 Der pauschalierte Kostenersatz pro Mahnung beträgt EUR 15,00 (Euro fünfzehn). Sollte die Einschaltung eines Inkassoinstitutes oder eines Rechtsanwaltes notwendig sein, trägt der Vertragspartner sämtliche damit im Zusammenhang stehende Kosten laut VO über die Höchstsätze der Inkassoinstitute (BGBl. 141/1996) bzw. RATG und AHR.
6.4 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Ansprüche von BLP GmbH mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn die Forderungen wurden rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder ausdrücklich schriftlich anerkannt. Ebenso ausgeschlossen ist die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner, aus welchem Rechtsgrund auch immer.
6.5 Die BLP GmbH bietet im Internet / Web-Shop (www.cuadros-austria.at, www.decoo.at) derzeit folgende Zahlungsmöglichkeiten an: a) Vorauskassa, b) Kreditkartenzahlung (Visa, Mastercard, Diners Club, American Express)
Bei Bezahlung mit Vorauskassa erhält der Vertragspartner nach Bestellung eine Vorauskassa-Rechnung per e-mail zugesandt. Sobald der Zahlungseingang des gesamten Rechnungsbe-trages + Porto/Versand auf unserem Konto verbucht ist, bearbeitet die BLP GmbH den Auftrag.
7. Lieferung
7.1 Die BLP GmbH stellt ihre Waren und Dienstleistungen mit den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Lieferfristen oder Lieferterminen zur Verfügung. Sollte eine exakte Definition der Lieferfristen oder Liefertermine nicht erfolgen so orientiert sich Lieferfrist an der für die Art des Geschäftes üblichen Zeit. Diese beträgt in der Regel 7 Arbeitstage, bei Sonderanfertigungen werden die Lieferfristen auf jeden Fall definiert und schriftlich festgehalten.
7.2 Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Hängt die Erfüllung des Vertrages nicht ausschließlich von der BLP GmbH ab, so beginnt die Lieferfrist mit
a) Erfüllung aller dem Vertragspartner obliegenden Voraussetzungen;
b) Zugang von vom Vertragspartner beizustellenden Unterlagen;
c) Zugang von allenfalls erforderlichen Informationen Dritter.
7.3 In Fällen höherer Gewalt oder ähnlichen nicht der BLP GmbH zurechenbaren Umständen verlängert sich die Lieferfrist für die BLP GmbH entsprechend. Dies gilt auch dann, wenn sich die BLP GmbH im Verzug befindet oder ein Zulieferant ausfällt. Die BLP GmbH haftet hinsichtlich der Zulieferanten für kein Auswahlverschulden. Der Vertragspartner wird über Beginn und Ende von Lieferhindernissen von der BLP GmbH umgehend informiert.
7.4 Die BLP GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
7.5 Änderungswünsche sind der BLP GmbH grundsätzlich schriftlich bekannt zu geben. Änderungen können nur insoweit berücksichtigt werden, als eine Umsetzung aufgrund der zeitlicher und technischen Gegebenheiten und ohne erheblichen Mehraufwand möglich ist.
7.6 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
8. Rücktritt / Widerruf
8.1 Der Vertragspartner kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich die BLP GmbH aufgrund groben Verschuldens im Verzug befindet und sie der Vertragspartner unter Setzung einer angemessenen mindestens vierwöchigen Nachfrist ausdrücklich schriftlich zur Erfüllung aufgefordert hat. Der Rücktritt hat mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
8.2 Die Bestimmungen des oben genannten Punktes gelten sinngemäß auch bei endgültigem Unmöglichwerden der Leistung oder Unvermögen der BLP GmbH, diese zu erbringen.
8.3 Die BLP GmbH ist unter folgenden Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt:
a) wenn die Unmöglichkeit der Leistung vom Vertragspartner zu vertreten ist oder dieser trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht übernimmt;
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners bestehen und dieser nach Ersuchen durch BLP GmbH weder vorleistet noch eine entsprechende Sicherheit erbringt;
c) wenn Vorlieferanten der BLP GmbH endgültig nicht oder nicht innerhalb vereinbarter oder angemessener Frist liefern können.
d) wenn die Leistung ohne Verschulden der BLP GmbH oder des Vertragspartners endgültig unmöglich wird.
8.4 Im Falle von teilbaren Leistungen kann der Rücktritt auch nur für bestimmte Teile des Vertrages erfolgen, sofern dem, nicht berechtigte Interessen der BLP GmbH entgegenstehen.
8.5 Soweit keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen, sind damit weitere Folgen des Rücktritts ausgeschlossen.
8.6 Ungeachtet weitergehender Ansprüche sind der BLP GmbH jedenfalls sämtliche im Hinblick auf den Vertragsabschluss erbrachten Leistungen, wie z.B. Vorbereitungsleistungen, zu ersetzen.
8.7 Die Produkte der BLP GmbH sind keine Handelsware, sondern werden aufgrund der Bestellung des Vertragspartners spezifisch gefertigt. Aus diesem Grund ist das normale Widerrufsrecht ausgeschlossen.
9. Gewährleistung / Haftung / Schadenersatz
9.1 Die BLP GmbH haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung und nur, sofern diese nachgewiesen werden. Dies gilt nicht für die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinn, Zinsverlusten und Drittschäden.
9.2 Gänzlich ausgeschlossen ist die Haftung bei nichtbestimmungsgemäßem Gebrauch, unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung, oder bei Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche Auflagen.
9.3 Sämtliche Schadenersatzansprüche sind binnen einer Frist von einem Jahr ab Gefahrenübergang gemäß diesen AGB gerichtlich geltend zu machen, sofern gesetzlich keine kürzeren Fristen vorgesehen sind.
9.4 Farbliche Abweichungen z.B. zwischen der Darstellung im Internet und der Darstellung auf gedrucktem Material, stellen keine Fehler dar. Ebenso liegt kein Mangel vor, wenn Qualitätseinbußen durch mangelhafte Qualität der vom Vertragspartner übermittelten Bilddateien (z.B. Auflösung der Originalbilddateien) hervorgerufen wird.
9.5 Eine besondere Beschaffenheit der zu liefernden Ware wird nicht vereinbart.
9.6 Die BLP GmbH leistet Gewähr für die nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten einwandfreien Wiedergabe der vom Vertragspartner freigegebenen Leistungen, wenn die für die Leistungserfüllung notwendige Unterlagen rechtzeitig übermittelt wurden und die überlassenen Unterlagen dies zulassen sowie die Freigabe rechtzeitig erteilt wurde. Geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Farbton stellen keinen Mangel dar. Für Mängel und Schäden an Druckunterlagen, Bildern oder sonstigen, für die Leistungserfüllung übergebenen Unterlagen oder Materialien übernimmt die BLP GmbH keinerlei Haftung.
10. Wettbewerbsrecht / Urheberrecht / Nutzungsrecht
10.1 Dem Vertragspartner übergebene Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der BLP GmbH und diese behält sich sämtliche damit im Zusammenhang stehende Rechte vor.
10.2 Für den Wort- und Bildinhalt haftet der Vertragspartner. Die BLP GmbH ist diesbezüglich hinsichtlich Ansprüche Dritter, aus welch einem Rechtsgrund auch immer, vom Vertragspartner vollkommen schad- und klaglos zu halten.
10.3 Die Urheber- und Nutzungsrechte für alle von der BLP GmbH - entworfenen Muster sowie die aus Aufträgen resultierenden Designentwürfe verbleiben bei der BLP GmbH und dürfen ohne das schriftliche Einverständnis der BLP GmbH weder vervielfältigt noch reproduziert werden.
Die im Zuge einer Auftragsproduktion vom Auftraggeber an BLP GmbH weitergegebenen Daten- und Bildvorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist und nicht seitens Dritter Urheberrechtsansprüche geltend gemacht werden. Der Kunde / Vertragspartner ist für die Inhalte der übermittelten Daten allein verantwortlich. Bei allen übertragenen Arbeiten und Bild- und Textdateien werden die erforderlichen Rechte des Kunden / Vertragspartners vorausgesetzt. Ein Anspruch auf Sicherung der vom Vertragspartner übermittelten Daten durch die BLP GmbH besteht nicht.
11. Allgemeines
11.1 Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen der BLP GmbH gelten als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt wurden.
11.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der gesamten AGB zur Folge, ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt.
11.3 Änderungen der AGB werden wirksam, wenn sie vom Vertragspartner anerkannt werden (z.B. durch Anklicken der Lesebestätigung im Internet / Web-Shop), schriftlich mitgeteilt wurden und er nicht binnen einer Frist von 1 Monat widerspricht oder die Änderungen geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
11.4 Die Vertragsparteien haben über die Bedingungen ihres Vertragsverhältnisses, insbesondere der Preisgestaltung und technischer Details, Stillschweigen zu bewahren.
12. Gerichtsstand / anwendbares Recht / Erfüllungsort
12.1 Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit und aus diesem Vertrag, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart. Die BLP GmbH behält sich das Recht vor, den Vertragspartner auch bei seinem ordentlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Sollte sich ergeben, dass es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, richtet sich die Zuständigkeit für Klagen gegen den Verbraucher nach den zwingenden Bestimmungen der verbraucherrechtlichen Vorschriften (Verbrauchergerichtsstand - § 14 KSchG).
12.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen der BLP GmbH und dem Vertragspartner, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen, ist ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts, anzuwenden.
12.3 Erfüllungsort ist der Sitz der BLP GmbH.